Seit 9.10.2025 müssen Banken bei Überweisungen IBAN und Zahlungsempfänger verproben. Für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags bedeutet das, dass für die Mitgliedsbeitragskonten (siehe folgende IBAN) der jeweils daneben angeführte Kontobezeichnung für den anzugebenden Empfänger verwendet werden sollte:
IBAN: | KONTOBEZEICHNUNG: | VEREINFACHUNG | ANMERKUNG: |
AT84 2040 4000 0414 7914
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TGUS, Turn- Gym- Union- Salzburg
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TGUS | |
AT95 2040 4000 0414 7328
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TGUSS, Turn - Gym - Union - Salzbur
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TGUSS | das abgeschnittene “g” von Salzburg ist kein Tippfehler |
Bei Überweisungen muss der Kontowortlaut entsprechend exakt angegeben werden. Ist das nicht der Fall, sind Überweisungen zwar durchführbar, Sie bekommen jedoch eine Fehlermeldung. Üblicherweise kann diese Fehlermeldung ignoriert werden.
Wir arbeiten mit unserer Bank, der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG daran, dass hier zukünftig nur die Vereinfachung TGUS bzw TGUSS angegeben werden kann und dies zu keiner Fehlermeldung führt.
Umgekehrt bitten wir bei allen Abrechnungen die an unsere Vereine gehen exakt den Kontowortlaut anzugeben, wie er bei Ihrer Bank hinterlegt ist, damit auch wir in der Verwaltung keine Fehlermeldung bei der Erfassung von Zahlungen erhalten.
Weitere Informationen finden sie zum Beispiel auf der Seite der Erste Bank: https://www.sparkasse.at/sgruppe/kundenbrief/ipr-business#hinweise
Vielen Dank