Stornoregelung bei Kursen

  • Bei nachweislichen gesundheitlichen Problemen oder einem Schicksalsschlag (entsprechende Nachweise/Beweise sind nach Absprache mit der Kursleitung und Vereinsverwaltung zu erbringen) wird von einem Kursbeitrag abgesehen wenn der Umstand bis 2 Wochen vor Kursbeginn eingetreten ist. Wird eine entsprechende Mitteilung grob fahrlässig unterlassen, gelten die gleichen Stornobedingungen als ob keine gesundheitlichen Probleme oder Schicksalsschläge eingetreten sind.
  • Absage eines TN vor Kursbeginn ohne/mit Unterkunft bis 2 Wochen vor dem Kurs mit einer Bearbeitungsgebühr = Stornogebühr von € 30.-.

  • Absage oder Nichtteilnahme eines TN bis 3 Tage vor dem Kurs oder nach der festgelegten Stornofrist = Stornogebühr von 50% der Kursgebühren, mindestens aber € 50,-

  • Absage oder Nichtteilnahme eines TN ohne Angabe von berücksichtigungswürdigen Gründen (zB. kurzfristige Absage für eine Kinderbetreung) unter 3 Tage vor dem Kurs = Stornogebühr von 90% der Kursgebühren, mindestens aber € 50,-
    Bei umstrittenen Fällen/Entscheidungen ist jedenfalls die TGUS Vereinsleitung beizuziehen.